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Ihr Kfz-Sachverständiger für Königswinter, Köln/Bonn und Umgebung

Nach einem Unfall

Wichtige Entscheidungen nach einem Verkehrsunfall

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, steht meist vor den unterschiedlichsten Fragezeichen. Da kommen fragen auf wie:

  • Ist ein Gutachten erforderlich oder reicht ggf. ein Kostenvoranschlag?
  • Wer trägt die Kosten für das Schadensgutachten?
  • Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall?
  • Bevor Sie einen Auftrag zur Reparatur vergeben, möchten Sie wissen: welche Reparaturkosten auf Sie zukommen und welche Risiken möglicherweise bestehen?
  • Schadensrelevante Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert etc. können Sie nicht definieren?

Gerne stehe ich Ihnen für die Schadensabwicklung zur Seite.

Weitere Fragen nach einem Unfall

Fragen Sie sich folgendes:
Welche Schadensregulierung wählt Ihrer Meinung nach ein Kfz Gutachter Ihres Versicherungsgegners?

Richtig!
Meist die Günstigste!

Der günstige Weg ist nicht unbedingt der Beste für Sie als Geschädigten.

Daher sollten Sie sich immer für eine unabhängigen Gutachter entscheiden der Ihre Interessen vertritt und durchsetzt.

Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Denn die Kosten des Kfz-Gutachters gehören zu den Schadenskosten.

Sie haben als Unfall-Geschädigter nach § 249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen.

Folgende Kosten sollten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

  • Abschleppwagen- und Bergekosten
  • Gutachterkosten
  • Rechtanwaltskosten
  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall / Mietwagen
  • Finanzierungskosten
  • Sonstige Auslagen

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen !

Sollte es sich um einen s.g Bagatellschaden (kleiner 750 €) handeln, übernimmt die Versicherung selten die Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“. 

In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein so genanntes Kurzgutachten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 89,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Diese werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Nein, müssen Sie nicht!

Im Haftpflichtfall haben Sie die freie Gutachterwahl!

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter zur Beweissicherung und Schadensfeststellung.

Die gegnerische Versicherung wird versuchen, möglichst viel Geld bei der Schadensregulierung zu sparen. Lassen Sie sich deshalb nicht auf ein solches Angebot ein.

Auch dann, wenn der Unfallgegner oder seine Versicherung schon einen anderen Sachverständigen beauftragt haben.

Ihre Interessen als Geschädigter haben immer Priorität!

Von einer Schadensabwicklung über einen Kostenvoranschlag rate ich Ihnen ab.

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion. Ebenfalls gibt es keinerlei Aussagen zur Wertminderung .

Ein Kfz-Gutachter erkennt die Schadensintensität. Handelt es sich um einen Bagatellschaden oder ist die Erstellung eines Gutachtens notwendig? Oft kann ein vermeindlicher leichter Blechschaden massive Schäden mit sich bringen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Copyright © Kfz-Sachverständigenbüro Philipp Puhlmann